
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Agentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de
Die Landesrettungsschule ist "Zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung" (ja, dass heißt wirklich so) und durch die Zertifizierungsstelle TÜV SÜD geprüft und zugelassen. Die Kurse zum Rettungssanitäter und Rettungsassistenten sind als förderungswürdige Maßnahmen ebenfalls zertifiziert. Bei Bedarf senden wir Ihnen für Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit gerne eine Kopie der Urkunden.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Berufsberater bei der Bundesagentur für Arbeit über die Vergabe eines so genannten Bildungsgutscheines. Die Absolvierung eines Praktikums kann hierbei sehr hilfreich sein. Grundsätzlich ist die Ausbildung zum Rettungsassistenten, sowie die verkürzte Ausbildung zum Rettungsassistenten für Rettungssanitäter und Krankenpfleger nach SGB III für die Weiterbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit anerkannt.
BAföG www.das-neue-bafoeg.de / www.meister-bafoeg.info
Nach dem BAföG können Kosten für Lebensunterhalt und Ausbildung gefördert werden. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Bildungskredit www.bildungskredit.de
Die Bundesregierung bietet Auszubildenden die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen.
Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern.
Berufsförderungswerk der Bundeswehr www.bundeswehr.de
Ehemalige Zeitsoldaten der Bundeswehr können unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen eine Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erhalten. Bitte sprechen Sie mit Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Bildungsprämie www.bildungspraemie.info
Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt einen Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt. Voraussetzung ist ein Antrag sowie ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle sowie ein Jahreseinkommen bis maximal 25600 Euro.
Berufsgenossenschaften www.berufsgenossenschaften.de
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen umschulen müssen, finanziert Ihnen gegebenenfalls Ihre Berufsgenossenschaft eine neue Ausbildung. Bitte wenden Sie sich dazu an die für Sie bisher zuständige Berufsgenossenschaft.
Stiftung Begabtenförderung www.begabtenfoerderung.de
Wenn Sie bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung (als Rettungsassistent) haben, können Sie eine Kostenübernahme für Ihre berufliche Weiter- und Fortbildung bei der "Stiftung Begabtenförderung" der Bundesregierung beantragen.
Finanzamt www.finanzamt.de
Bildungsmaßnahmen während des Arbeitslebens sind in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar, wenn sie in Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Dies gilt auch für eine Erstausbildung mit einer konkret angestrebten Tätigkeit. Auch die Aufwendungen für eine Umschulung sind in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzbar. Sie sollten die Kosten auch unbedingt dann angeben, wenn keine anderen Einnahmen vorliegen. In diesem Fall werden die "negativen" Einkünfte mit Einkünften des Ehegatten und darüber hinaus mit Einkünften im Vorjahr oder in späteren Jahren verrechnet und führen so ebenfalls zu einer Steuerersparnis.
Bildungsurlaub
Einige unserer Lehrgänge sind nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz anerkannt. Angestellten steht eine fünftätige, anerkannte Bildungsmaßnahme pro Jahr zu. Ihr Arbeitgeber ist also gehalten, Sie für diese Zeit vom Dienst freizustellen. Für Angestellte im Schichtdienst erhöht sich die Anzahl der freizustellenden Tage auf sechs.
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